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Artikel 46 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 46 Änderung des Gesetzes über Fremdwährungs-Schuldverschreibungen



(4134-3)

Das Gesetz über Fremdwährungs-Schuldverschreibungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4134-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 wird wie folgt gefasst:

„§ 3

Die Vorschriften dieses Gesetzes finden sinngemäß auch auf nicht in Wertpapieren verbriefte Schuldverpflichtungen des zwischenstaatlichen Geld- und Kapitalverkehrs Anwendung, die aus Auslandskrediten oder Ausländerguthaben herrühren und auf ausländische Währung mit oder ohne Goldklausel lauten."

2.
§ 4 wird aufgehoben.