Tools:
Update via:
Artikel 46 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)
Artikel 46 Änderung des Gesetzes über Fremdwährungs-Schuldverschreibungen
(4134-3)
Das Gesetz über Fremdwährungs-Schuldverschreibungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4134-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird wie folgt geändert:
Das Gesetz über Fremdwährungs-Schuldverschreibungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4134-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 wird wie folgt gefasst:
„§ 3
Die Vorschriften dieses Gesetzes finden sinngemäß auch auf nicht in Wertpapieren verbriefte Schuldverpflichtungen des zwischenstaatlichen Geld- und Kapitalverkehrs Anwendung, die aus Auslandskrediten oder Ausländerguthaben herrühren und auf ausländische Währung mit oder ohne Goldklausel lauten." - 2.
- § 4 wird aufgehoben.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9531/a168880.htm