Artikel 48 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 48 Aufhebung von D-Markbilanzrecht


Artikel 48 ändert mWv. 15. Dezember 2010 DMBG

(4140-1 bis 4140-2)

Es werden aufgehoben:

1.
das D-Markbilanzgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4140-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 § 7 des Gesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242) geändert worden ist;

2.
das D-Markbilanzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz vom 6. September 1949 (Gesetz- und Verordnungsblatt I S. 421; BGBl. III 4140-1-a);

3.
das D-Markbilanzergänzungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4140-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung;

4.
das Zweite D-Markbilanzergänzungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4140-1-2, veröffentlichten bereinigten Fassung;

5.
das Dritte D-Markbilanzergänzungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4140-1-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 30 des Gesetzes vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1185) geändert worden ist;

6.
das Vierte D-Markbilanzergänzungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4140-1-4, veröffentlichten bereinigten Fassung;

7.
die Verordnung über die Erstreckung des Gesetzes über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung (D-Markbilanzgesetz) vom 21. August 1949 auf die Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern sowie den bayerischen Kreis Lindau in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4140-1-6, veröffentlichten bereinigten Fassung;

8.
das D-Markbilanzgesetz für das Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4140-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das durch Artikel 10 Absatz 25 des Gesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2355) geändert worden ist.



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