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Artikel 58 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 58 Änderung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland



(600-2)

Die §§ 4, 51 Absatz 4, § 56 Absatz 2, § 90 Absatz 1 Satz 3 und § 91 Absatz 1 des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 600-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Mai 2008 (BGBl. I S. 810) geändert worden ist, werden aufgehoben.