Artikel 84 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 84 Auflösung des Ersten Rechtsbereinigungsgesetzes



(7831-1-43-16-1)

Artikel 11 Absatz 2 und 5 des Ersten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 24. April 1986 (BGBl. I S. 560) wird aufgehoben.



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