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Artikel 104 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)
Artikel 104 Aufhebung der Ersten Verordnung auf Grund des Gesetzes über die Ermächtigung des Reichsarbeitsministers zum Erlass sozialer Schutzvorschriften für die Besatzung von Seeschiffen und Hochseefischereifahrzeugen
(9513-11)
Die Erste Verordnung auf Grund des Gesetzes über die Ermächtigung des Reichsarbeitsministers zum Erlass sozialer Schutzvorschriften für die Besatzung von Seeschiffen und Hochseefischereifahrzeugen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9513-11, veröffentlichten bereinigten Fassung, die durch Artikel 281 des Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Die Erste Verordnung auf Grund des Gesetzes über die Ermächtigung des Reichsarbeitsministers zum Erlass sozialer Schutzvorschriften für die Besatzung von Seeschiffen und Hochseefischereifahrzeugen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9513-11, veröffentlichten bereinigten Fassung, die durch Artikel 281 des Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469) geändert worden ist, wird aufgehoben.
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