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Zitierungen von § 18 KredReorgG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 KredReorgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KredReorgG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 KredReorgG Inhalt des Reorganisationsplans
... (2) Im Reorganisationsplan sind Gruppen für die Abstimmung nach den §§ 17 und 18 zu bilden, sofern in die Rechte von Beteiligten eingegriffen wird. Beteiligte mit ...
§ 16 KredReorgG Vorbereitung der Abstimmung über den Reorganisationsplan
... einen Termin für die Hauptversammlung der Anteilsinhaber zur Abstimmung nach § 18 ; dieser Termin soll vor dem Erörterungs- und Abstimmungstermin der Gläubiger nach Satz 1 ...
§ 19 KredReorgG Annahme des Reorganisationsplans
... ist erforderlich, dass 1. die Gruppe der Anteilsinhaber nach Maßgabe des § 18 Absatz 3 zustimmt und 2. in jeder Gruppe der Gläubiger die Mehrheit der ... der Gläubiger teilt der Reorganisationsberater den Beschluss der Hauptversammlung nach § 18 mit. (2) Auch wenn die erforderlichen Mehrheiten in einer Gläubigergruppe nicht ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Aktienrechtsnovelle 2016
G. v. 22.12.2015 BGBl. I S. 2565
Artikel 9 AktRNG 2016 Änderung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes
... § 18 Absatz 2 Satz 3 des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9534/v169015.htm