§ 10 - Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG)

Artikel 3 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1900, 1921 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 31.12.2010; FNA: 660-8 Bundesbürgschaften
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§ 10 Vermögenstrennung


§ 10 hat 2 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert

1Der Restrukturierungsfonds ist von dem übrigen Vermögen des Bundes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten zu trennen. 2§ 3 Absatz 4 bleibt unberührt. 3Der Bund haftet unmittelbar für die Verbindlichkeiten des Restrukturierungsfonds; der Fonds haftet nicht für die sonstigen Verbindlichkeiten des Bundes.


Text in der Fassung des Artikels 4 Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG) G. v. 2. November 2015 BGBl. I S. 1864 m.W.v. 6. November 2015

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Frühere Fassungen von § 10 RStruktFG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 06.11.2015Artikel 4 Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
vom 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
aktuell vorher 01.01.2013Artikel 3 Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz (3. FMStG)
vom 20.12.2012 BGBl. I S. 2777
aktuellvor 01.01.2013Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 10 RStruktFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 RStruktFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RStruktFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
Artikel 4 AbwMechG Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
... oder eine Unionszweigstelle" eingefügt. 14. In § 10 Satz 2 wird die Angabe „§ 3 Absatz 2a" durch die Angabe „§ 3 Absatz 4" ...

BRRD-Umsetzungsgesetz
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
Artikel 3 BRRDUG Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
... an Anteilsinhaber und Gläubiger § 9 Stellung im Rechtsverkehr § 10 Vermögenstrennung § 11 Verwaltung des Restrukturierungsfonds  ...

Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz (3. FMStG)
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2777
Artikel 3 3. FMStG Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
... Schlussergebnisses des Finanzmarktstabilisierungsfonds herangezogen." 2. In § 10 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: „§ 3 Absatz 2a bleibt ...


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