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§ 12e - Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG)
Artikel 3 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1900, 1921 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 31.12.2010; FNA: 660-8 Bundesbürgschaften
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Geltung ab 31.12.2010; FNA: 660-8 Bundesbürgschaften
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§ 12e Einnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 3a
Die von einer in Abwicklung befindlichen CRR-Wertpapierfirma unter Einzelaufsicht oder Unionszweigstelle oder einem Brückeninstitut im Zusammenhang mit einer Maßnahme nach § 3a vereinnahmten Beträge, Zinsen und sonstigen Erträge aus Anlagen und etwaige weitere Einnahmen können dem Restrukturierungsfonds zugeführt werden.
Text in der Fassung des Artikels 4 Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG) G. v. 2. November 2015 BGBl. I S. 1864 m.W.v. 1. Januar 2016
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Frühere Fassungen von § 12e RStruktFG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2016 | Artikel 4 Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG) vom 02.11.2015 BGBl. I S. 1864 |
aktuell vorher | 01.01.2015 | Artikel 3 BRRD-Umsetzungsgesetz vom 10.12.2014 BGBl. I S. 2091 |
aktuell | vor 01.01.2015 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 12e RStruktFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12e RStruktFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RStruktFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
Artikel 4 AbwMechG Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
... b) Die Angaben zu den §§ 12b bis 12e werden wie folgt gefasst: „§ 12b Jahresbeiträge der ... unter Einzelaufsicht und der Unionszweigstellen § 12d (weggefallen) § 12e Einnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 3a". ... im Restrukturierungsfonds." 21. § 12d wird aufgehoben. 22. § 12e wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 12e Einnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 3a". b) Die ...
BRRD-Umsetzungsgesetz
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
Artikel 3 BRRDUG Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
... § 12c Sonderbeiträge § 12d Kredite § 12e Einnahmen von in Abwicklung befindlichen Instituten oder gruppenangehörigen Unternehmen oder ... Anlagerichtlinie." 15. Nach § 12 werden die folgenden §§ 12a bis 12j eingefügt: „§ 12a Zielausstattung des ... Auf die Kreditermächtigung ist bei Diskontpapieren der Nettobetrag anzurechnen. § 12e Einnahmen von in Abwicklung befindlichen Instituten oder gruppenangehörigen Unternehmen oder ...
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