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Artikel 1 - Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (BMELV-EUAnpG k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung des Gentechnikgesetzes
Artikel 1 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 15. Dezember 2010 GenTG § 2, § 14, § 21, § 16, § 17b, § 20, § 25, § 28, § 26, § 29, § 30, § 42
(2121-60-1)
Das Gentechnikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2066), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Das Gentechnikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2066), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 2 Absatz 2 Satz 1, § 14 Absatz 4a Satz 1 und § 21 Absatz 4 Satz 4 werden die Wörter „der Kommission oder des Rates der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „oder der Beschlüsse der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt.
- 2.
- § 16 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „EG-Beteiligungsverfahren" durch die Wörter „EU-Beteiligungsverfahren" ersetzt.
- b)
- In Absatz 6 werden
- aa)
- in Satz 1
- aaa)
- die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Europäischen Kommission" ersetzt,
- bbb)
- jeweils die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen Union" ersetzt und
- ccc)
- nach dem Wort „Entscheidungen" die Wörter „oder Beschlüsse" eingefügt und
- bb)
- in Satz 2
- aaa)
- die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Europäischen Kommission" ersetzt und
- bbb)
- nach dem Wort „Entscheidung" die Wörter „oder in einem Beschluss" eingefügt.
- 3.
- In § 17b Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „der Kommission oder des Rates der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" ersetzt.
- 4.
- In § 20 Absatz 2 werden die Wörter „der Kommission oder des Rates der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „oder bis zu einem Beschluss der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt.
- 5.
- In § 25 Absatz 1 und Absatz 7 Satz 1 und § 28 Absatz 1 Nummer 3 werden nach den Wörtern „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.
- 6.
- In § 26 werden
- a)
- in Absatz 1 Satz 1 nach den Wörtern „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt,
- b)
- in Absatz 5
- aa)
- in Satz 2 die Wörter „des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „oder bis zu einem Beschluss der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt und
- bb)
- in Satz 3 nach dem Wort „Entscheidung" die Wörter „oder bis zu diesem Beschluss" eingefügt.
- 7.
- In § 29 Absatz 2 werden die Wörter „Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Dienststellen der Europäischen Union" ersetzt.
- 8.
- In § 30 Absatz 2 Nummer 16 werden
- a)
- in Buchstabe a die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen Union",
- b)
- in Buchstabe c
- aa)
- die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Europäische Kommission" und
- bb)
- die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen Union"
- 9.
- In § 42 werden die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen Union" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BMELV-EUAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BMELV-EUAnpG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 41 BMELV-EUAnpG Neubekanntmachungserlaubnis
... Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut der durch die Artikel 1 bis 39 geänderten Gesetze in der ab dem 15. Dezember 2010 geltenden Fassung im ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879
Artikel 2 BGebGEG Folgeänderungen
... der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2066), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist, wird wie folgt ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
Artikel 40 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934, 1945; aufgehoben durch Artikel 42 Abs. 2 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Gesetz BMELVErmG
... ohne Zustimmung des Bundesrates in Rechtsverordnungen, die auf Grund der durch die Artikel 1 bis 39 des Gesetzes zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des ...
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