Artikel 42 - Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (BMELV-EUAnpG k.a.Abk.)

Artikel 42 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 42 ändert mWv. 31. Dezember 2011 BMELVErmG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Das BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1900, 1945) tritt am 31. Dezember 2011 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Dezember 2010.



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