Zitierungen von § 52 FeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 51 FeV Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes (vom 02.08.2021)
§ 56 FeV Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes (vom 19.01.2013)
... bereitgehalten werden. (2) § 51 Absatz 2 (Empfänger der Daten), § 52 Absatz 2 (für den Abruf zu verwendende Daten), § 54 (Sicherung gegen Missbrauch) und ...
§ 58 FeV Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
... dem örtlichen Fahrerlaubnisregister im automatisierten Verfahren abgerufen werden. § 52 Absatz 2, 3 und 5 , §§ 53, 54 und 55 Absatz 1 bis 3 sind entsprechend ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.12.2016 BGBl. I S. 3083
Artikel 2 11. FeVuaÄndV Weitere Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung
... 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 52 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird der Punkt durch ein Komma ...

Erste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 16.12.2014 BGBl. I S. 2213
Artikel 1 1. FeVÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... Nummer 3" durch die Wörter „Absatz 1 Nummer 4" ersetzt. 7. § 52 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Zur Übermittlung aus dem Zentralen ...

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Artikel 18 BALMG Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
...  § 52 Absatz 5 Nummer 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. ...

Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Artikel 4 PBefRMoG Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... die Wörter „der räumliche Geltungsbereich," gestrichen. 5. In § 52 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe m werden die Wörter „der räumliche Geltungsbereich," gestrichen. 6. ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 1 7. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird,". 14. § 52 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Zur Übermittlung aus dem Zentralen ...
Artikel 2 7. FeVuaÄndV Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (vom 15.01.2013)
... wird die Angabe „10" durch die Angabe „11" ersetzt. 13. In § 52 Absatz 1 Nummer 1 und 3 wird die Angabe „10" jeweils durch die Angabe „11" ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1674
Artikel 1 2. FeVÄndV
... Fahrerlaubnis oder die befristete Prüfungsbescheinigung" ersetzt. 16. § 52 Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert: a) In den Buchstaben h und j werden ...


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