Tools:
Update via:
Zitierungen von § 59 FeV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 59 FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FeV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 60 FeV Übermittlung von Daten nach § 30 des Straßenverkehrsgesetzes (vom 01.09.2023)
... die auf Grund des § 28 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 des Straßenverkehrsgesetzes nach § 59 Absatz 1 dieser Verordnung gespeicherten Daten und - soweit Kenntnis über den Besitz von ... ist - die auf Grund des § 28 Absatz 3 Nummer 1 bis 9 des Straßenverkehrsgesetzes nach § 59 Absatz 1 dieser Verordnung gespeicherten Daten übermittelt. (2) Für ... die auf Grund des § 28 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes nach § 59 Absatz 1 dieser Verordnung gespeicherten Daten übermittelt. Für ... die auf Grund des § 28 Absatz 3 Nummer 1 bis 9 des Straßenverkehrsgesetzes nach § 59 Absatz 1 dieser Verordnung gespeicherten Daten übermittelt. Für ... die auf Grund des § 28 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 des Straßenverkehrsgesetzes nach § 59 Absatz 1 dieser Verordnung gespeicherten Daten übermittelt. (3) Für ... die auf Grund des § 28 Absatz 3 Nummer 1 bis 9 des Straßenverkehrsgesetzes nach § 59 Absatz 1 - für Verwaltungsmaßnahmen nach Nummer 1 zusätzlich nach § 59 Absatz 2 - ... nach § 59 Absatz 1 - für Verwaltungsmaßnahmen nach Nummer 1 zusätzlich nach § 59 Absatz 2 - dieser Verordnung gespeicherten Daten übermittelt. Für ... die auf Grund des § 28 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 des Straßenverkehrsgesetzes nach § 59 Absatz 1 dieser Verordnung gespeicherten Daten übermittelt. (4) Für Verkehrs- und ... a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b und Nummer 4 bis 9 des Straßenverkehrsgesetzes nach § 59 Absatz 1 dieser Verordnung gespeicherten Daten übermittelt. (5) Für ... werden die auf Grund des § 28 Absatz 3 Nummer 1 bis 9 des Straßenverkehrsgesetzes nach § 59 Absatz 1 dieser Verordnung gespeicherten Daten übermittelt. (6) Im Rahmen des § 30 ... werden die auf Grund des § 28 Absatz 3 Nummer 1 bis 9 des Straßenverkehrsgesetzes nach § 59 Absatz 1 dieser Verordnung gespeicherten Daten 1. für Verwaltungsmaßnahmen auf dem ...
§ 61 FeV Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes (vom 01.05.2014)
... und den Tag des Fristablaufs, e) die Fahrerlaubnis nach § 59 Absatz 1 Nummer 8, f) die vorgeschriebene Einstufung als besonders ... Tag der Mitteilung, die Rechtsgrundlagen sowie den Angaben über die Fahrerlaubnis nach § 59 Absatz 1 Nummer 8 und darüber hinaus bei Buchstaben a bis g die entscheidende Stelle, den Tag ... und den Tag des Fristablaufs, e) die Angaben über die Fahrerlaubnis nach § 59 Absatz 1 Nummer 8, 6. die Eintragungen nach § 28 Absatz 3 Nummer 9 des ... mitteilende Stelle und den Tag der Mitteilung und Angaben über die Fahrerlaubnis nach § 59 Absatz 1 Nummer 8. (2) Der Abruf darf nur unter Verwendung der Angaben zur Person ...
Zitat in folgenden Normen
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Artikel 1 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
§ 18 DV-FahrlG Örtliches Fahrlehrerregister (vom 01.01.2024)
... die nach Maßgabe von § 62 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes übermittelten Daten nach § 59 Absatz 1 und 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.12.2016 BGBl. I S. 3083
Artikel 2 11. FeVuaÄndV Weitere Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung
... „5. Gerichte und Staatsanwaltschaften." 2. In § 59 Absatz 1 Nummer 10 werden die Wörter „sowie der Tag des Ablaufs der Sperrfrist," ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2279
Artikel 1 5. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... dass ein Personenbezug nicht mehr hergestellt werden kann." 13. § 59 Absatz 1 Nummer 9 wird wie folgt gefasst: „9. bei einer Versagung, Entziehung ...
Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.11.2013 BGBl. I S. 3920; zuletzt geändert durch Artikel 7b V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 2 9. FeVuaÄndV Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (vom 24.04.2014)
... durch das Wort „Fahreignungsregister" ersetzt. bb) Die Angabe zu § 59 wird wie folgt gefasst: „§ 59 Speicherung von Daten im ... bb) Die Angabe zu § 59 wird wie folgt gefasst: „§ 59 Speicherung von Daten im Fahreignungsregister". c) Der Abschnitt „Anlagen ... sowie der Tag der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung,". 11. § 59 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 59 Speicherung von Daten im Fahreignungsregister". b) Absatz 1 wird wie folgt ... die auf Grund des § 28 Absatz 3 Nummer 1 bis 9 des Straßenverkehrsgesetzes nach § 59 Absatz 1 dieser Verordnung gespeicherten Daten übermittelt." 13. § 61 ... Tag der Mitteilung, die Rechtsgrundlagen sowie den Angaben über die Fahrerlaubnis nach § 59 Absatz 1 Nummer 8 und darüber hinaus bei Buchstaben a bis g die entscheidende Stelle, den Tag ... den Tag des Fristablaufs, e) die Angaben über die Fahrerlaubnis nach § 59 Absatz 1 Nummer 8, 6. die Eintragungen nach § 28 Absatz 3 Nummer 9 des ... mitteilende Stelle und den Tag der Mitteilung und Angaben über die Fahrerlaubnis nach § 59 Absatz 1 Nummer 8." b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) ...
Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 1 7. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... 13 bis 15 gespeicherten Daten bereitgehalten werden." 15. In § 59 Absatz 1 Nummer 9 werden die Wörter „Aberkennung der Fahrerlaubnis" durch die ...
Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
Artikel 4 FahrlRNV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... die Wörter „§ 51 Absatz 6 des Fahrlehrergesetzes" ersetzt. 6. In § 59 Absatz 2 werden die Wörter „§ 39 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes" durch die ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 1 10. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... durch das Wort „Fahreignungsregister" ersetzt. 19. In § 59 Absatz 4 Satz 1 wird das Semikolon durch einen Punkt ersetzt und der dem Semikolon folgende zweite ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1346; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
§ 16 FahrlGDV Inhalt der Registrierung nach § 39 Absatz 3 des Fahrlehrergesetzes
... die im Rahmen von § 42 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes übermittelten Daten nach § 59 Absatz 1 und 2 der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9545/v169204.htm