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Zitierungen von § 70 FeV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 70 FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FeV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 FeV Eignung (vom 24.08.2017)
... Gutachtens eine Teilnahmebescheinigung, wenn 1. der betreffende Kurs nach § 70 anerkannt ist, 2. auf Grund eines medizinisch-psychologischen Gutachtens einer ...
§ 70 FeV Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (vom 10.12.2020)
... über die Anforderungen an Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung ( § 70 FeV ) und deren Begutachtung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen vom 27. Januar 2014 ...
§ 72 FeV Begutachtung (vom 10.12.2020)
... 3. Träger, die Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 durchführen, 4. Träger unabhängiger Stellen für die ... über die Anforderungen an Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung ( § 70 FeV ) und deren Begutachtung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen vom 27. Januar 2014 ...
§ 76 FeV Übergangsrecht (vom 01.06.2022)
... der Anlage 8a ausgestellt werden. 16. (aufgehoben) 17. §§ 66 und 70 (Anerkennung von Trägern von Begutachtungsstellen für Fahreignung und Trägern, die ... für Fahreignung und Trägern, die Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 durchführen) Die bestehenden Anerkennungen von Begutachtungsstellen ... für Fahreignung nach § 66 und Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 müssen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 den geänderten Vorschriften angepasst ...
Anlage 14 FeV (zu § 66 Absatz 2) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (vom 24.08.2017)
... cc) Hospitation an einem vollständigen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung ( § 70 ) bei fehlenden Kenntnissen und Erfahrungen in der Durchführung dieser Kurse, 3. ...
Anlage 15 FeV (zu § 70 Absatz 2) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (vom 24.08.2017)
Zitat in folgenden Normen
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 25
Anlage GebOSt (zu § 1) (vom 31.01.2024)
... 214.4 eines Kurses zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV 128,00 bis 2.556,00 214.5 (aufgehoben) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2279
Artikel 1 5. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... sowie die Feststellung über die fehlende Fahrberechtigung,". 14a. § 70 Absatz 1 wird wie folgt geändert: Nach den Wörtern „Kurse zur ...
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 16.11.2020 BGBl. I S. 2704
Artikel 2 AutAusbÄndV Weitere Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung
... 11. März 2020 (VkBl. S. 217) geändert worden ist," eingefügt. 2. In § 70 Absatz 2 werden nach dem Klammerzusatz „(VkBl. S. 110)" die Wörter „, die zuletzt ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 1 10. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... von Begutachtungsstellen für Fahreignung". e) Die Angabe zu § 70 wird wie folgt gefasst: „§ 70 Träger von Kursen zur Wiederherstellung ... e) Die Angabe zu § 70 wird wie folgt gefasst: „§ 70 Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung". f) In der ... Anerkennung als Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (zu § 70 Absatz 2)". dd) Nach der Angabe zu Anlage 16 werden folgende Angaben zu den ... genannten Stellen öffentlich bekannt." 23. § 70 wird wie folgt gefasst: „§ 70 Träger von Kursen zur Wiederherstellung ... 23. § 70 wird wie folgt gefasst: „§ 70 Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (1) Träger, die ... die Anforderungen an Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (§ 70 FeV) und deren Begutachtung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen vom 27. Januar ... 3. Träger, die Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 durchführen, müssen sich hinsichtlich der Erfüllung der jeweiligen ... die Anforderungen an Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (§ 70 FeV) und deren Begutachtung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen vom 27. Januar ... e) Nummer 17 wird wie folgt gefasst: „17. §§ 66 und 70 (Anerkennung von Trägern von Begutachtungsstellen für Fahreignung und Trägern, die ... Fahreignung und Trägern, die Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 durchführen) Die bestehenden Anerkennungen von Begutachtungsstellen für ... Fahreignung nach § 66 und Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 müssen bis zum Ablauf des 30. April 2017 den geänderten Vorschriften angepasst werden. ... Hospitation an einem vollständigen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (§ 70 ) bei fehlenden Kenntnissen und Erfahrungen in der Durchführung dieser Kurse, 3. ... 41. Anlage 15 wird wie folgt gefasst: „Anlage 15 (zu § 70 Absatz 2) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Kursen zur ... zu Trägern von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung gemäß § 70 , die das zu begutachtende Kursprogramm einsetzen, unterhalten oder in den vergangenen 2 Jahren ...
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