interne Verweise
Zitat in folgenden NormenGebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 422
Anlage GebOSt (zu § 1) (vom 01.01.2025) ... und von Technischen Prüfstellen, Bereich Fahrerlaubnisprüfung (Begutachtung nach § 72 FeV ) 160 Erstbegutachtung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 16.11.2020 BGBl. I S. 2704
Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 1 10. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ... Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung". f) In der Angabe zu § 72 wird das Wort „Akkreditierung" durch das Wort „Begutachtung" ersetzt. ... vorliegt. (7) § 66 Absatz 7 und 8 gilt entsprechend." 24. § 72 wird wie folgt gefasst: „§ 72 Begutachtung (1) Die ... entsprechend." 24. § 72 wird wie folgt gefasst: „§ 72 Begutachtung (1) Die 1. Träger von Begutachtungsstellen für ... der Anforderungen an die jährliche Weiterbildung gemäß der Richtlinie nach § 72 Absatz 2 Nummer 1 nachweist, 4. ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder ... für Fahreignung die Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie nach § 72 Absatz 2 Nummer 1 durch ein Gutachten der Bundesanstalt nachweist (im Rahmen der Erstbegutachtung ... der Kursleiterqualifikation gemäß den Anforderungen der Richtlinie nach § 72 Absatz 2 Nummer 3 erfüllen, 5. der Träger von Kursen zur Wiederherstellung ... der Kraftfahreignung die Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie nach § 72 Absatz 2 Nummer 3 durch ein Gutachten der Bundesanstalt nachweist (im Rahmen der Erstbegutachtung ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3232
Artikel 1 12. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ... der Anlage 14a erfüllt und sich dies von der Bundesanstalt für Straßenwesen nach § 72 bestätigen lässt. (4) Die amtliche Anerkennung kann mit Nebenbestimmungen, ... dass sich die Voraussetzungen der Anerkennung nach Anlage 15a richten." 9. § 72 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 werden die folgenden ...
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