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Zitierungen von § 24a FeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24a FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 8 FeV (zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3) Allgemeiner Führerschein, Dienstführerschein, Führerschein zur Fahrgastbeförderung (vom 02.08.2021)
... Vorname 3. Geburtsdatum und -ort 4a. Ausstellungsdatum gemäß § 24a 4b. Datum des Ablaufs der Gültigkeit 4c. Name der ...
Anlage 8e FeV (zu § 24a Absatz 2 Satz 1) Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine (vom 19.01.2022)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 2 8. FeVuaÄndV Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... muss. Die Vorschriften über die Ausbildung sind nicht anzuwenden." 6. § 24a wird wie folgt gefasst: „§ 24a Gültigkeit von Führerscheinen ... nicht anzuwenden." 6. § 24a wird wie folgt gefasst: „§ 24a Gültigkeit von Führerscheinen (1) Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar ...

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 218
Artikel 1 13. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
...  „Anlage 8e Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine (zu § 24a Absatz 2 Satz 1 )". 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 ... durch die Wörter „Fahrerlaubnis im betreffenden Staat" ersetzt. 7a. § 24a Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ... 16a. Nach Anlage 8d wird folgende Anlage 8e eingefügt: „Anlage 8e (zu § 24a Absatz 2 Satz 1 ) Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine I. ...

Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.12.2016 BGBl. I S. 3083
Artikel 1 11. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden." 13. § 24a wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:  ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 12.07.2021 BGBl. I S. 3091
Artikel 12 4. StVGuaÄndG Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
...  7. In Anlage 12 Teil A Ziffer 2 werden die Wörter „den §§ 24, 24a und § 24c" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a und § ... §§ 24, 24a und § 24c" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a und § 24c" ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 1 10. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... Wochen" durch die Wörter „sechs Wochen" ersetzt. 10. Dem § 24a Absatz 3 werden folgende Sätze angefügt: „Grundlage der Bemessung der ...
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