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Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz (4. ZuckPrämVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 15.12.2010 BGBl. I S. 2118 (Nr. 66); Geltung ab 23.12.2010
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Dezember 2010 ZuckPräm2007V § 1

Dem § 1 der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz vom 27. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3467), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3556) geändert worden ist, wird folgender Absatz 6 angefügt:

 
„(6) Die in § 4 Absatz 3c des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes bezeichnete im Jahr 2010 erfolgte Erhöhung der nationalen Obergrenze wird in Höhe von 540 Euro der Region Rheinland-Pfalz zugeteilt."



 

Zitierungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. ZuckPrämVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. ZuckPrämVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
V. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2171
Artikel 1 5. ZuckPrämVÄndV
... vom 27. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3467), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2118) geändert worden ist, wird folgender ...