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Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Pauschalierung und Zahlung des Ausgleichsbetrags der Bundesagentur für Arbeit an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für arbeitsmarktbedingte Renten wegen voller Erwerbsminderung (1. BAPauschVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft.

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