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Zitierungen von § 8 JArbSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 JArbSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
JArbSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 JArbSchG Verbot der Beschäftigung von Kindern
... höchstens vier Wochen im Kalenderjahr. Auf die Beschäftigung finden die §§ 8 bis 31 entsprechende Anwendung. (4a) Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung ...
§ 7 JArbSchG Beschäftigung von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern
... beschäftigt werden. Auf die Beschäftigung finden die §§ 8 bis 46 entsprechende ...
§ 16 JArbSchG Samstagsruhe
... beschäftigt werden, kann der Unterschied zwischen der tatsächlichen und der nach § 8 Abs. 1 höchstzulässigen Arbeitszeit an dem Tag bis 13 Uhr ausgeglichen werden, an dem ...
§ 20 JArbSchG Binnenschiffahrt (vom 01.01.2017)
... oder Freizeit jedes Jugendlichen zu führen, um eine Kontrolle der Einhaltung der §§ 8 bis 21a dieses Gesetzes zu ermöglichen. Die Aufzeichnungen sind in geeigneten ...
§ 21 JArbSchG Ausnahmen in besonderen Fällen
... Die §§ 8 und 11 bis 18 finden keine Anwendung auf die Beschäftigung Jugendlicher mit ... (2) Wird in den Fällen des Absatzes 1 über die Arbeitszeit des § 8 hinaus Mehrarbeit geleistet, so ist sie durch entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit ...
§ 21a JArbSchG Abweichende Regelungen
... kann zugelassen werden 1. abweichend von den §§ 8 , 15, 16 Abs. 3 und 4, § 17 Abs. 3 und § 18 Abs. 3 die Arbeitszeit bis zu neun Stunden ...
§ 21b JArbSchG Ermächtigung (vom 08.11.2006)
... mit Zustimmung des Bundesrates Ausnahmen von den Vorschriften 1. des § 8 , der §§ 11 und 12, der §§ 15 und 16, des § 17 Abs. 2 und 3 sowie des ...
§ 58 JArbSchG Bußgeld- und Strafvorschriften (vom 01.01.2021)
... mehr unterliegt, in anderer als der zugelassenen Weise beschäftigt, 5. entgegen § 8 einen Jugendlichen über die zulässige Dauer der Arbeitszeit hinaus beschäftigt, ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung über Ausnahmen von Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes für jugendliche Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei (BGS-JArbSchV)
V. v. 11.11.1977 BGBl. I S. 2071; zuletzt geändert durch Artikel 53 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 2 BGS-JArbSchV
... werden kann, so sind über den in § 1 genannten Umfang hinaus Ausnahmen von § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1 bis 4, §§ 12, 13 und 14 Abs. 1, §§ 15 bis 18 sowie 22 ...
§ 4 BGS-JArbSchV
... Bundespolizei in den Fällen der §§ 1 bis 3 über die Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hinaus leisten, ist innerhalb von vier Wochen durch ...
Zitate in Änderungsvorschriften
6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)
G. v. 11.11.2016 BGBl. I S. 2500
Artikel 12b 6. SGB IV-ÄndG Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes *)
... oder Freizeit jedes Jugendlichen zu führen, um eine Kontrolle der Einhaltung der §§ 8 bis 21a dieses Gesetzes zu ermöglichen. Die Aufzeichnungen sind in geeigneten ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/956/v13680.htm