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Zitierungen von § 33 JArbSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 JArbSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
JArbSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 JArbSchG Verbot der Beschäftigung von Kindern
... Weisung. Auf die Beschäftigung finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und die §§ 9 bis 46 entsprechende Anwendung. (3) Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht ...
§ 7 JArbSchG Beschäftigung von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern
... beschäftigt werden. Auf die Beschäftigung finden die §§ 8 bis 46 entsprechende ...
§ 35 JArbSchG Außerordentliche Nachuntersuchung
... oder Entwicklung des Jugendlichen noch nicht zu übersehen sind. (2) Die in § 33 Abs. 1 festgelegten Fristen werden durch die Anordnung einer außerordentlichen ...
§ 36 JArbSchG Ärztliche Untersuchungen und Wechsel des Arbeitgebers
... ein Jahr vergangen ist, die Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung (§ 33 ) ...
§ 46 JArbSchG Ermächtigungen (vom 08.11.2006)
... aus verschiedenen Anlässen bestimmen, daß die Untersuchungen nach den §§ 32 bis 34 zusammen mit Untersuchungen nach anderen Vorschriften durchzuführen sind, und hierbei ...
§ 58 JArbSchG Bußgeld- und Strafvorschriften (vom 01.01.2021)
... Bescheinigung über die Erstuntersuchung beschäftigt, 23. entgegen § 33 Abs. 3 einen Jugendlichen ohne ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung ...
§ 59 JArbSchG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2021)
... über Gefahren nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig unterweist, 4. entgegen § 33 Abs. 2 Satz 1 einen Jugendlichen nicht oder nicht rechtzeitig zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ...
Zitat in folgenden Normen
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
neugefasst durch B. v. 04.05.2020 BGBl. I S. 920; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 246
§ 35 BBiG Eintragen, Ändern, Löschen (vom 01.08.2024)
... zu löschen, wenn die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung nach § 33 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht spätestens am Tage der Anmeldung der Auszubildenden zur Zwischenprüfung oder zum ...
Handwerksordnung
neugefasst durch B. v. 24.09.1998 BGBl. I S. 3074, 2006 I 2095; zuletzt geändert durch Artikel 37 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 29 HwO
... wenn die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung nach § 33 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht spätestens am Tag der Anmeldung des ...
Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)
V. v. 16.10.1990 BGBl. I S. 2221
§ 1 JArbSchUV Durchführung der Untersuchungen
... Der Arzt, der einen Jugendlichen nach den §§ 32 bis 35 oder nach § 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes untersucht, hat unter ... (2) Als Tag der Untersuchung (§ 32 Abs. 1 Nr. 1, § 33 Abs. 1 und § 34 Jugendarbeitsschutzgesetz) gilt der Tag der abschließenden ...
§ 3 JArbSchUV Erhebungsbogen
... dem Muster der Anlage 1 in weißer Farbe, zur Vorbereitung einer Untersuchung nach § 33 Abs. 1, §§ 34, 35 Abs. 1 oder § 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ...
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