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Abschnitt 6 - Deutsch-Schweizerische Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerCHEV)


Abschnitt 6 Schlussbestimmungen

§ 25 Anwendungsregelung



Diese Verordnung ist erstmals auf Besteuerungssachverhalte seit dem 1. Januar 2010 anzuwenden.


§ 26 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Dezember 2010.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble

 
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