Zitierungen von § 21 KonsVerCHEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 KonsVerCHEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KonsVerCHEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
G. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1042
Artikel 13 LPartStAnpG Änderung der Deutsch-Schweizerischen Konsultationsvereinbarungsverordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 21 wie folgt gefasst: „§ 21 Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 21 wie folgt gefasst: „§ 21 Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten oder an Lebenspartner ... Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende Lebenspartner". 2. § 21 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 21 Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten oder an Lebenspartner ...


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