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Erstes Gesetz zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes (1. StipG-ÄndG)
Eingangsformel
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes
Das Stipendienprogramm-Gesetz vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 957) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 11 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden die Wörter „von Bund und Land" durch die Wörter „vom Bund" ersetzt und die Wörter „jeweils um einen Betrag von 75 Euro" durch die Wörter „um einen Betrag von 150 Euro" ersetzt.
- b)
- Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Der Bund trägt sonstige Zweckausgaben der Hochschulen pauschal in Höhe von 7 Prozent der privaten Mittel, die zur Erreichung der jeweiligen Höchstgrenze nach § 11 Absatz 4 Satz 2 je Hochschule höchstens eingeworben werden können."
- 2.
- § 14 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der bisherige Satz 1 wird Absatz 1 und in Nummer 7 werden die Wörter „und zur schrittweisen Erreichung der Höchstgrenze nach § 11 Absatz 4" gestrichen.
- b)
- Folgender Absatz 2 wird angefügt:„(2) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten zur Erreichung der Höchstgrenze nach § 11 Absatz 4 in einer Rechtsverordnung festzulegen."
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Schlussformel
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Christian Wulff
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung
Annette Schavan
Der Bundespräsident
Christian Wulff
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung
Annette Schavan
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