Tools:
Update via:
§ 2 - ERP-Wirtschaftsplangesetz 2011 (ERP-WPG 2011 k.a.Abk.)
G. v. 21.12.2010 BGBl. I S. 2205 (Nr. 67)
Geltung ab 01.01.2011; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
|
Geltung ab 01.01.2011; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
|
§ 2
§ 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
Zitierungen von § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2011
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ERP-WPG 2011 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ERP-WPG 2011 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 ERP-WPG 2011
... §§ 2 bis 5 gelten bis zum Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes ...
Anlage ERP-WPG 2011 Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
... bei diesem Titel vereinnahmt. Zu Tit. 325 02 Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9570/a169443.htm