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§ 2 - ERP-Wirtschaftsplangesetz 2011 (ERP-WPG 2011 k.a.Abk.)

§ 2



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.



 

Zitierungen von § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2011

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ERP-WPG 2011 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERP-WPG 2011 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 ERP-WPG 2011
... §§ 2 bis 5 gelten bis zum Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes ...
Anlage ERP-WPG 2011 Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
... bei diesem Titel vereinnahmt. Zu Tit. 325 02 Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. ...