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§ 5 - ERP-Wirtschaftsplangesetz 2011 (ERP-WPG 2011 k.a.Abk.)

§ 5



Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.



 

Zitierungen von § 5 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2011

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ERP-WPG 2011 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERP-WPG 2011 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 ERP-WPG 2011
... §§ 2 bis 5 gelten bis zum Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes ...