Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2020 aufgehoben
§ 10 - Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz (TVÜG)
Artikel 6 G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2255, 2258 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 2 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396
Geltung ab 28.12.2010 bis 31.12.2020; FNA: 303-22 Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung
| |
Geltung ab 28.12.2010 bis 31.12.2020; FNA: 303-22 Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung
| |
§ 10 Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt zehn Kalenderjahre nach der Verkündung außer Kraft.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren G. v. 21. März 2013 BGBl. I S. 554 m.W.v. 29. März 2013
Anzeige
Frühere Fassungen von § 10 TVÜG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 29.03.2013 | Artikel 1 Gesetz zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren vom 21.03.2013 BGBl. I S. 554 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10 TVÜG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 TVÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TVÜG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren
G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 554
Artikel 1 ErbRSchG Änderung des Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetzes
... in Berlin vorhandenen Mitteilungen." 2. Der bisherige § 9 wird § 10 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9574/a169529.htm