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Artikel 5 - Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung (TestRegG k.a.Abk.)
Artikel 5 Änderung der Personenstandsverordnung
Die Personenstandsverordnung vom 22. November 2008 (BGBl. I S. 2263) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Dem § 42 wird folgender Absatz 3 angefügt:„(3) Die Verpflichtung nach Absatz 2 endet für das jeweilige Standesamt, soweit die das Zentrale Testamentsregister führende Registerbehörde die Mitteilungen über Sterbefälle nach § 4 Absatz 1 des Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetzes bearbeitet."
- 2.
- § 58 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 5 wird der abschließende Punkt durch ein Komma ersetzt.
- b)
- Folgende Nummer 6 wird angefügt:
- „6.
- der das Zentrale Testamentsregister führenden Registerbehörde."
- 3.
- § 59 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 5 wird der abschließende Punkt durch ein Komma ersetzt.
- b)
- Folgende Nummer 6 wird angefügt:
- „6.
- der das Zentrale Testamentsregister führenden Registerbehörde."
- 4.
- § 60 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 9 wird der abschließende Punkt durch ein Komma ersetzt.
- bb)
- Folgende Nummer 10 wird angefügt:
- „10.
- der das Zentrale Testamentsregister führenden Registerbehörde, wenn der Verstorbene das 16. Lebensjahr vollendet hat."
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 4 wird der abschließende Punkt durch ein Komma ersetzt.
- bb)
- Folgende Nummer 5 wird angefügt:
- „5.
- der das Zentrale Testamentsregister führenden Registerbehörde, wenn der Verstorbene das 16. Lebensjahr vollendet hat."
Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 TestRegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TestRegG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... 2 Satz 1 der Personenstandsverordnung vom 22. November 2008 (BGBl. I S. 2263), die durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2255) geändert worden ist, wird jeweils vor ...
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