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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2011 aufgehoben
§ 2 - Gesetz zur Einführung von Abschlägen der pharmazeutischen Großhändler (PhGhRabattG k.a.Abk.)
Artikel 11b G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262, 2276 (Nr. 67); aufgehoben durch Artikel 13 G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Geltung ab 01.01.2011 bis 01.01.2012; FNA: 2121-53-1 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Geltung ab 01.01.2011 bis 01.01.2012; FNA: 2121-53-1 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 2 Abschläge bei unmittelbarem Bezug
§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Für Arzneimittel, die Apotheken unmittelbar von pharmazeutischen Unternehmern beziehen, gewähren die pharmazeutischen Unternehmer den Abschlag nach § 1.
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Zitierungen von § 2 Gesetz zur Einführung von Abschlägen der pharmazeutischen Großhändler
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 PhGhRabattG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PhGhRabattG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 PhGhRabattG Weiterleitung der Abschläge
... Arzneimittel nach den §§ 1 und 2 ist der Apothekenzuschlag auf den sich nach § 3 Absatz 2 der Arzneimittelpreisverordnung ... ergebenden Betrag abzüglich des Abschlags nach § 1 oder § 2 zu ...
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