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§ 6 - Therapieunterbringungsgesetz (ThUG)
Artikel 5 G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2300, 2305 (Nr. 68); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2425
Geltung ab 01.01.2011; FNA: 450-31 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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Geltung ab 01.01.2011; FNA: 450-31 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 6 Beteiligte
(1) Beteiligte sind der Betroffene und der Antragsteller.
(2) Der dem Betroffenen beigeordnete Rechtsanwalt wird durch seine Beiordnung als Beteiligter zum Verfahren hinzugezogen.
(3) Auf ihren Antrag sind als Beteiligte hinzuzuziehen:
- 1.
- die zuständige untere Verwaltungsbehörde und der Leiter der Einrichtung, in der sich der Betroffene zur Vollstreckung der Sicherungsverwahrung befindet, sofern sie nicht Antragsteller sind, *) sowie
- 2.
- die Führungsaufsichtsstelle des Betroffenen.
- *)
- abweichendes Landesrecht Sachsen, siehe B. v. 10. Juni 2013 (BGBl. I S. 1479)
Text in der Fassung der Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Sachsen) B. v. 10. Juni 2013 BGBl. I S. 1479 m.W.v. 9. Mai 2013
Frühere Fassungen von § 6 ThUG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 09.05.2013 (10.06.2013) | Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Sachsen) vom 10.06.2013 BGBl. I S. 1479 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 ThUG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 ThUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ThUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 21 ThUG Einschränkung von Grundrechten
... § 1 und die §§ 4 bis 18 wird das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Sachsen)
B. v. 10.06.2013 BGBl. I S. 1479
Bekanntmachung LRAbwBek
... § 5 Absatz 1 Satz 2, § 5 Absatz 3 Satz 1, § 6 Absatz 3 Nummer 1, § 8 Absatz 3, § 8 Absatz 4 Satz 1 und 2, § 8 Absatz ...
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