Artikel 13 - GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG)

Artikel 13 Aufhebung der GKV-Beitragssatzverordnung


Artikel 13 ändert mWv. 1. Januar 2011 GKV-BSV

Die GKV-Beitragssatzverordnung vom 29. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2109), die durch Artikel 14 des Gesetzes vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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