interne Verweise§ 5 AM-NutzenV Zusatznutzen (vom 08.03.2025) ... Der Zusatznutzen ist vom pharmazeutischen Unternehmer im Dossier nach § 4 nachzuweisen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat keine Amtsermittlungspflicht. ...
§ 7 AM-NutzenV Nutzenbewertung (vom 08.03.2025) ... durch. Grundlage dafür sind das Dossier des pharmazeutischen Unternehmers nach § 4 sowie die aus einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung nach § 35a Absatz 3b des ... Grundlage für die Nutzenbewertung: 1. die vom pharmazeutischen Unternehmer nach § 4 Absatz 2a angegebenen Nachweise aus dem europäischen Dossier, 2. die vor dem Zeitpunkt, der ... Dossier, 2. die vor dem Zeitpunkt, der für die Einreichung der Nachweise nach § 4 Absatz 3 maßgeblich ist, nach Artikel 12 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/2282 veröffentlichten ... auch eine Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen als Bewertung der Angaben im Dossier nach § 4 Absatz 1 . Maßstab für die Beurteilung ist der allgemein anerkannte Stand der ... Monate nach dem Zeitpunkt abzuschließen, der für die Einreichung der Nachweise nach § 4 Absatz 3 maßgeblich ist. Sie ist auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses zu ... Wurden nach dem Zeitpunkt, der für die Einreichung der Nachweise nach § 4 Absatz 3 maßgeblich ist, aber vor der Veröffentlichung der Nutzenbewertung Berichte über ...
§ 8 AM-NutzenV Beratung (vom 13.05.2017) ... auffordert. (3) Die Frist für die Einreichung eines Dossiers nach § 4 Absatz 3 gilt unbeschadet der Beratung. Der Anspruch auf Beratung erlischt mit Verstreichen des ... der Beratung. Der Anspruch auf Beratung erlischt mit Verstreichen des Zeitpunktes nach § 4 Absatz 3 oder mit der Einreichung des ...
§ 10 AM-NutzenV Übergangsregelungen ... Monaten nach der Mitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses nach Absatz 1 vorzulegen; § 4 Absatz 4 gilt entsprechend. Der Zeitpunkt der erneuten Vorlage des Dossiers ist für ...
Zitate in Änderungsvorschriften14. SGB V-Änderungsgesetz (14. SGB V-ÄndG)
G. v. 27.03.2014 BGBl. I S. 261
Drittes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3108
Erste Verordnung zur Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung
V. v. 04.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 75
Artikel 1 1. AM-NutzenVÄndV ... nachgereichten Informationen, Daten, Analysen und sonstigen Nachweise." 2. Nach § 4 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Wurde für ein Arzneimittel ... Grundlage für die Nutzenbewertung: 1. die vom pharmazeutischen Unternehmer nach § 4 Absatz 2a angegebenen Nachweise aus dem europäischen Dossier, 2. die vor dem Zeitpunkt, ... Dossier, 2. die vor dem Zeitpunkt, der für die Einreichung der Nachweise nach § 4 Absatz 3 maßgeblich ist, nach Artikel 12 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/2282 veröffentlichten ... „Wurden nach dem Zeitpunkt, der für die Einreichung der Nachweise nach § 4 Absatz 3 maßgeblich ist, aber vor der Veröffentlichung der Nutzenbewertung Berichte über ...
Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202, 2020 I S. 318; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530; 2022 BGBl. I S. 1385
Artikel 13 AMVSÄndG Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung ... 2017 (BGBl. I S. 1050) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „Satz 10" durch die Angabe „Satz 11" und die Angabe ... „Grundlage dafür sind das Dossier des pharmazeutischen Unternehmers nach § 4 sowie die aus einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung nach § 35a Absatz 3b des ...
GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG)
G. v. 04.05.2017 BGBl. I S. 1050
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