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Zitierungen von § 7 AM-NutzenV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 AM-NutzenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AM-NutzenV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 AM-NutzenV Anwendungsbereich der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V (vom 13.05.2017)
...  3. frühestens ein Jahr nach dem Beschluss über die Nutzenbewertung nach § 7 Absatz 4 auf Antrag des pharmazeutischen Unternehmers, 4. frühestens ein Jahr nach dem ... 4. frühestens ein Jahr nach dem Beschluss über die Nutzenbewertung nach § 7 Absatz 4 bei Vorliegen neuer Erkenntnisse auf Veranlassung des Gemeinsamen Bundesausschusses, 5. ...
§ 4 AM-NutzenV Dossier des pharmazeutischen Unternehmers (vom 08.03.2025)
... Angaben erforderlich sind. Die inhaltliche Prüfung des Dossiers nach § 7 Absatz 2 bleibt davon unberührt. Absatz 4 gilt entsprechend. (6) ...
§ 5 AM-NutzenV Zusatznutzen (vom 08.03.2025)
... Arzneimittels ist geringer als der Nutzen der zweckmäßigen Vergleichstherapie; § 7 Absatz 2 Satz 6 bleibt unberührt. Abweichungen von dem quantifizierten Ausmaß ... 1 bis 6 oder einschränkende Zusätze des Beschlusses über die Nutzenbewertung nach § 7 Absatz 4 sind nicht zulässig. (8) Für Arzneimittel, die zur Behandlung eines ... Satz 1 Nummer 4 hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Beschluss über die Nutzenbewertung nach § 7 Absatz 4 danach zu differenzieren, ob ein Zusatznutzen vorliegt, aber nicht quantifizierbar ist, weil die ...
§ 6 AM-NutzenV Zweckmäßige Vergleichstherapie (vom 27.07.2023)
... Anwendung von Arzneimitteln bestimmen, wenn er im Beschluss über die Nutzenbewertung nach § 7 Absatz 4 feststellt, dass diese nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse im zu ...
§ 9 AM-NutzenV Offenlegung (vom 08.03.2025)
... Das Dossier wird gleichzeitig mit der Nutzenbewertung nach § 7 Absatz 2 auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses veröffentlicht, sofern nicht ...
§ 10 AM-NutzenV Übergangsregelungen
... erneuten Vorlage des Dossiers ist für die Frist zum Abschluss der Nutzenbewertung nach § 7 Absatz 3 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG)
G. v. 19.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 197
Artikel 6 ALBVVG Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung
... Anwendung von Arzneimitteln bestimmen, wenn er im Beschluss über die Nutzenbewertung nach § 7 Absatz 4 feststellt, dass diese nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse im zu ...

Erste Verordnung zur Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung
V. v. 04.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 75
Artikel 1 1. AM-NutzenVÄndV
... für seltene Leiden (ABl. L 18 vom 22.1.2000, S. 1)" gestrichen. 4. § 7 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 Satz 2 wird folgender Satz ...

Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202, 2020 I S. 318; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530; 2022 BGBl. I S. 1385
Artikel 13 AMVSÄndG Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung
... 1 bis 6 oder einschränkende Zusätze des Beschlusses über die Nutzenbewertung nach § 7 Absatz 4 sind nicht zulässig." b) Folgender Absatz 8 wird angefügt:  ... Satz 1 Nummer 4 hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Beschluss über die Nutzenbewertung nach § 7 Absatz 4 danach zu differenzieren, ob ein Zusatznutzen vorliegt, aber nicht quantifizierbar ist, weil die ... zu fordern, sind Nachweise der bestverfügbaren Evidenzstufe einzureichen." 3. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 und 3 werden durch die folgenden ...