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Berichtigung - Berichtigung des Beschäftigungschancengesetzes (BeschCGBer k.a.Abk.)

B. v. 27.12.2010 BGBl. I S. 2329 (Nr. 68); Geltung ab 01.01.2011

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Januar 2011 BeschCG Artikel 1, Artikel 2

Das Beschäftigungschancengesetz vom 24. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1417) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e wird die Angabe „zweiter Halbsatz" durch die Angabe „Satz 2" ersetzt.

2.
Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

„Artikel 2 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

 
Dem § 11 Absatz 4 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), das zuletzt durch Artikel 19 Absatz 6 des Gesetzes vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

 
„Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung kann durch Vereinbarung von Kurzarbeit für die Zeit aufgehoben werden, für die dem Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gezahlt wird; eine solche Vereinbarung kann das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bis längstens zum 31. März 2012 ausschließen." "

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Auftrag Stefan Marx

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