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Artikel 3 - Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge (TzWohnVG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Februar 2011 BGB-InfoV § 2

Abschnitt 1 der BGB-Informationspflichten-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2002 (BGBl. I S. 3002), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2413) geändert worden ist, wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 TzWohnVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TzWohnVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2394
Artikel 7 3. ReiseRÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2002 (BGBl. I S. 3002), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Januar 2011 (BGBl. I S. 34 ) geändert worden ist, außer ...