Tools:
Update via:
Artikel 3 - Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge (TzWohnVG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung
Abschnitt 1 der BGB-Informationspflichten-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2002 (BGBl. I S. 3002), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2413) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 TzWohnVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TzWohnVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2394
Artikel 7 3. ReiseRÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2002 (BGBl. I S. 3002), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Januar 2011 (BGBl. I S. 34 ) geändert worden ist, außer ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9600/a169864.htm