Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg (FrHfHHAufhG k.a.Abk.)

G. v. 24.01.2011 BGBl. I S. 50 (Nr. 3)
Geltung ab 01.01.2013; FNA: 613-11 Zölle
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Eingangsformel
§ 1
§ 2
Schlussformel

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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§ 1



Der Freihafen Hamburg wird aufgehoben.

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§ 2


§ 2 ändert mWv. 1. Januar 2013 FrHfHHGrV

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg vom 22. August 1997 (BGBl. I S. 2320), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2746) geändert worden ist, außer Kraft.

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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Christian Wulff

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble



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