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§ 3 - Filmtheaterdigitalisierungsverordnung (FilmDigitV)
§ 3 Zuwendungsempfänger
Empfänger der Förderung sind Filmtheater mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die
- 1.
- bis zu sechs Leinwände pro Betriebsstätte haben,
- 2.
- in den letzten drei Kalenderjahren vor Antragstellung bei Betrachtung des Gesamtnettokartenumsatzes und der Gesamtbesucherzahl der Betriebsstätte durchschnittlich pro Leinwand und Jahr
- a)
- maximal 260.000 Euro Nettokartenumsatz und
- b)
- mindestens einen Nettokartenumsatz von 40.000 Euro oder eine Besucherzahl von mindestens 8.000
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