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Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften (DLRLJuUGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2248) ist wie folgt zu berichtigen:
Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 3 anzufügen:
Im Auftrag Oliver Sabel
Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 3 anzufügen:
- „3.
- Nach § 88 Absatz 3 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:
„Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen nicht erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.""
Im Auftrag Oliver Sabel
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9617/index.htm