Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Anlage 9 FZV vom 01.11.2012

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 9 FZV, alle Änderungen durch Artikel 1 FZVuaÄndV am 1. November 2012 und Änderungshistorie der FZV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

Anlage 9 FZV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2012 geltenden Fassung
Anlage 9 FZV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2232
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 9 (zu § 16 Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen


Breite 74 mm, Höhe 105 mm, Farbe hellrot, schwarzer Druck (Typendruck)

Geringfügige Abweichungen vom vorgeschriebenen Muster sind zulässig, insbesondere können zusätzliche Hinweise zur Verwendung aufgedruckt werden.

(Text alte Fassung)

Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen (BGBl. I 2011 S. 214)


(Text neue Fassung)

Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen (BGBl. I 2011 S. 214, 2012 I 2241)


 (keine frühere Fassung vorhanden)