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Änderung Anlage 4a FZV vom 01.01.2015
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Anlage 4a FZV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2015 geltenden Fassung | Anlage 4a FZV n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2015 geltenden Fassung durch Artikel 2 V. v. 08.10.2013 BGBl. I S. 3772; 2014 BGBl. I S. 1666 |
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(Text alte Fassung) Anlage 4a (neu) | (Text neue Fassung)Anlage 4a (zu § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 4) Ausgestaltung der Stempelplaketten |
1. Druckstücknummer der Stempelplakette Die Druckstücknummer ist in maschinenlesbarer und unmittelbar lesbarer Form darzustellen. Der maschinenlesbaren Form genügt ein 2D-Code (5x 5 mm) in Form des DataMatrix-Codes. Die Druckstücknummer der Stempelplakette besteht aus acht Zeichen und ist als Klarschriftnummer mit der Schrift Arial-Bold 4 Punkt rechts neben dem Wappen oder senkrecht links neben dem Wappen in der Schrift Arial-Bold 6 Punkt jeweils 11 mm mittig zentriert auf der waagerechten Durchmesserlinie vom äußeren Rand darzustellen. Der Abstand des 2D-Codes beträgt zum Randstrich 6 mm sowie für die Anordnung der Klarschriftnummer über dieser Codierung. Verwendung finden als Zeichen Großbuchstaben des deutschen Alphabets von A bis Z, ohne Umlaute und Sonderzeichen, und Ziffern zwischen 0 bis 9. Das erste Zeichen ist ein Großbuchstabe, über den die Stempelplakette herstellende Institution eineindeutig ableitbar ist. Die Zeichen zwei bis sieben sind fortlaufend aufsteigend zu verteilen. Das achte Zeichen ist eine Prüfziffer, berechnet aus den Zeichen eins bis sieben. Die Berechnung der Prüfziffer erfolgt nach einem Verfahren, welches nach dem Modulus klassifiziert, der der jeweiligen Berechnungsmethode zugrunde liegt. Eine weitere Unterscheidung ist nach den Gewichtungsfolgen und den Modifikationen möglich. 2. Sicherheitscode der Stempelplakette Der Sicherheitscode muss nach Freilegung unmittelbar und deutlich lesbar sein, kann zusätzlich in maschinenlesbarer Form dargestellt werden und darf weder aus der Druckstücknummer hervorgehen noch aus dieser ableitbar sein. Der maschinenlesbaren Form genügt ein 2D-Code. Der Sicherheitscode der Stempelplakette besteht aus drei Zeichen. Verwendung finden als Zeichen Groß- und Kleinbuchstaben des deutschen Alphabets von A bis Z und a bis z, ohne Umlaute und Sonderzeichen, und Ziffern zwischen 0 bis 9. Die Zeichen sind unter Ausschöpfung aller Kombinationen zufällig zu verteilen. Der 2D-Code hat eine Mindestgröße von 6x 6 mm. Als Schriftart ist Arial-Bold 9 Punkt - schwarz - zu verwenden. 3. Schematische Abbildungen der Stempelplakette a) Die schematische Darstellung der Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, die Bezeichnung des Landes, die Bezeichnung der Zulassungsbehörde, die Druckstücknummer und den verdeckt angebrachten Sicherheitscode: aa) Die Maße der Stempelplakette und des Druckes ergeben sich wie folgt: oder wahlweise nach den Maßgaben der Nummern 1 bis 3: Außenmaß Folie 48 mm Außenmaß Druck 45 mm Das farbige Wappen des Landes ist bis maximal 32x 19 mm (Länge x Breite) darzustellen. bb) Die Bezeichnung des Landes ist zentriert über dem Wappen in Schrift Times New Roman oder einer in der Siegelordnung des jeweiligen Landes manifestierten Schriftart darzustellen. Der Abstand zum umlaufenden schwarzen Randstrich beträgt 1 mm. Die Bezeichnung der Zulassungsbehörde ist in der Schrift Times New Roman unter dem Wappen zentriert anzuordnen. Der Abstand zum umlaufenden schwarzen Randstrich beträgt 1 mm, Randstrich 0,7 mm/2 pt. cc) Hintergrund Der Hintergrund in der Farbe silbergrau beinhaltet ein fälschungserschwerendes Muster, eine Herstellerkennzeichnung und das Siegel der Zulassungsbehörde mit einem maximalen Durchmesser von 8 mm als Alleinstellungsmerkmal. Das Layout ist herstellerindividuell. b) Stempelplakette mit sichtbarem Sicherheitscode aa) Der 2D-Code hat eine Mindestgröße von 6x 6 mm. Als Schriftart ist für die Klarschriftnummer Arial-Bold mindestens 9 Punkt - schwarz - zu verwenden. Die Anordnung kann über, unter oder neben dem 2D-Code auf einer eigenen Fläche zusammen mit der Klarschriftnummerierung erfolgen. Die beschriebene Fläche kann eine produktionsabhängige Bemessung und Kantenradien aufweisen und ist als Schicht unter dem Wappen angeordnet. bb) Die Stempelplakette hat folgende Sicherheitsmerkmale zu erfüllen: aaa) Irreversibles herstellerspezifisches Zerstörungsbild bei physischer Manipulation und bbb) Herstellerspezifische UV-Kennzeichnung mit UV-Chargennummer als zwei nicht sichtbare, echtheitserkennbare Merkmale. |
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