Änderung § 60b KWG vom 16.02.2013

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§ 60b KWG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 16.02.2013 geltenden Fassung
§ 60b KWG n.F. (neue Fassung)
in der am 19.07.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934
(Text alte Fassung)

§ 60b (neu)


(Text neue Fassung)

§ 60b (aufgehoben)





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