Änderung § 26a KWG vom 23.11.2006

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 26a KWG, alle Änderungen durch Artikel 1 BKRUG am 23. November 2006 und Änderungshistorie des KWG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 26a KWG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.11.2006 geltenden Fassung
§ 26a KWG n.F. (neue Fassung)
in der am 23.11.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 17.11.2006 BGBl. I S. 2606
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 26a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 26a Offenlegung durch die Institute


vorherige Änderung

 


(1) ... Nähere Anforderungen an den Inhalt der offen zu legenden Informationen und die Verfahren und Regelungen zur Erfüllung der Offenlegungspflicht können durch die Rechtsverordnung nach § 10 Abs. 1 Satz 9 Nr. 7 geregelt werden.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed