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Zitierungen von § 35 KWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 KWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 KWG Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2024)
... 33 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5, § 34 Absatz 1 und 2, § 35 Absatz 1 bis 3 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 und § 36 *) des ...
§ 2 KWG Ausnahmen (vom 30.12.2023)
... daß auf ein Institut die §§ 1a, 2c, 10 bis 18, 24, 24a, 25, 25a bis 25e, 26 bis 38, 45, 46 bis 46c und 51 Absatz 1 dieses Gesetzes insgesamt nicht anzuwenden sind, solange ... erbringen will, die §§ 1a, 2c, 10 bis 18, 24, 24a, 25, 25a bis 25e, 26 bis 38, 45, 46 bis 46c und 51 Absatz 1 insgesamt nicht anzuwenden sind, solange das Institut im ... 2c, 24 Absatz 1 Nummer 1 und 2, § 25c Absatz 1, § 33 Absatz 1 Nummer 2 und 4a und § 35 nicht anzuwenden. (9g) (aufgehoben) (9h) (aufgehoben) (9i) ... Personen den Betrieb eines multilateralen oder organisierten Handelssystems in den Fällen des § 35 Absatz 2 Nummer 4 und 6 sowie dann untersagen, wenn sie die Anforderungen des § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 nicht ...
§ 7a KWG Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (vom 26.06.2021)
... Kommission 1. das Erlöschen oder die Aufhebung einer Erlaubnis nach § 35 oder nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes unter Angabe der Gründe, die zur ...
§ 32 KWG Erlaubnis (vom 30.12.2023)
... Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 2 und die Absätze 2, 4 und 5 sowie die §§ 33 bis 38 sind entsprechend anzuwenden. (1b) Die Erlaubnis für das ...
§ 36 KWG Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans (vom 01.01.2022)
... In den Fällen des § 35 Abs. 2 Nr. 3, 4 und 6 kann die Bundesanstalt, statt die Erlaubnis aufzuheben, die Abberufung der verantwortlichen ... Rechtsform einer juristischen Person untersagen. Für die Zwecke des Satzes 1 ist § 35 Abs. 2 Nr. 4 mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei der Berechnung der Höhe des Verlustes ...
§ 36a KWG Tätigkeitsverbot für natürliche Personen (vom 01.01.2022)
... In den Fällen des § 35 Absatz 2 Nummer 7, 9 oder 10 kann die Aufsichtsbehörde auch einer für den Verstoß verantwortlichen ... Begeht eine natürliche Person im Sinne des Satzes 1 in den Fällen des § 35 Absatz 2 Nummer 7, 9 oder 10 wiederholt schwere Verstöße oder verstößt sie wiederholt gegen Artikel 14 ...
§ 45 KWG Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität (vom 01.01.2023)
... 4. anordnen, dass das Institut ein Konzept zur Abwendung einer möglichen Gefahrenlage nach § 35 Absatz 2 Nummer 4 entwickelt und der Aufsichtsbehörde und der Deutschen Bundesbank vorlegt, 5. ...
§ 45c KWG Sonderbeauftragter (vom 28.12.2022)
...  8. Maßnahmen des Instituts zur Abwendung einer Gefahr im Sinne des § 35 Absatz 2 Nummer 4 oder des § 46 Absatz 1 Satz 1 zu überwachen, selbst Maßnahmen zur Abwendung einer ... die Überwachung von Maßnahmen des Instituts zur Abwendung einer Gefahr im Sinne des § 35 Absatz 2 Nummer 4 oder des § 46 Absatz 1 Satz 1 oder für die Überwachung der Einhaltung von ...
§ 49 KWG Sofortige Vollziehbarkeit (vom 30.12.2023)
... Absatz 3 Satz 4, des § 25b Absatz 4a des § 25c Absatz 4c, des § 28 Absatz 1, des § 35 Absatz 2 Nummer 2 bis 6 und Absatz 2a Satz 1 , der §§ 36, 37 und 44 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 44b, Absatz 2 und 3a Satz ...
§ 53n KWG Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei (vom 10.11.2021)
... die Übermittlung eines Konzepts zur Abwendung einer möglichen Gefahrenlage entsprechend § 35 Absatz 2 Nummer 4 an die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank. Die Annahme, dass die ...
§ 61 KWG Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute
... Umfang betreiben durfte, gilt die Erlaubnis nach § 32 als erteilt. Die in § 35 Abs. 1 genannte Frist beginnt mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zu ...
§ 64e KWG Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen (vom 26.06.2021)
... nicht fristgerecht eingereicht, kann die Bundesanstalt die Erlaubnis nach Satz 2 aufheben; § 35 bleibt unberührt. (3) Auf Institute, für die eine Erlaubnis nach ... (3) Auf Institute, für die eine Erlaubnis nach Absatz 2 als erteilt gilt, sind § 35 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a bis c sowie § 24 Abs. 1 Nr. 9 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bausparkassengesetz (BauSparkG)
neugefasst durch B. v. 15.02.1991 BGBl. I S. 454; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 25.03.2019 BGBl. I S. 357
§ 2 BauSparkG Zulassung zum Geschäftsbetrieb; Rechtsform (vom 29.12.2015)
... (4) Die Aufsichtsbehörde kann die Erlaubnis außer in den Fällen des § 35 Absatz 2 des Kreditwesengesetzes auch dann aufheben, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 4, 6 und 7 sowie ... Zentralbank Aufsichtsbehörde, kann die Bundesanstalt ihr nach Maßgabe von Satz 1 und § 35 Absatz 2 und 2a des Kreditwesengesetzes Beschlussentwürfe nach Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom ... die Erlaubnis für das Bauspargeschäft auf oder erlischt die Erlaubnis nach § 35 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes , so ist der gesamte Bestand an Bausparverträgen mit den zugehörigen Aktiva und Passiva ...
§ 18 BauSparkG Bestimmungen für bestehende und für neue rechtlich unselbständige Bausparkassen (vom 29.12.2015)
... der für Bausparkassen zulässigen Bankgeschäfte als erteilt. Die in § 35 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes bezeichnete Frist beginnt mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes. ...

EdW-Beitragsverordnung (EdWBeitrV)
V. v. 19.08.1999 BGBl. I S. 1891; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 202
§ 6 EdWBeitrV Bestätigung durch Prüfer (vom 26.06.2021)
... ein Institut aufgrund der Rückgabe, der Aufhebung oder des Erlöschens der Erlaubnis nach § 35 des Kreditwesengesetzes , § 39 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder § 19 des Wertpapierinstitutsgesetzes nicht mehr ...

Pfandbriefgesetz (PfandBG)
G. v. 22.05.2005 BGBl. I S. 1373; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 2 PfandBG Erlaubnis (vom 08.07.2022)
... kann die Erlaubnis zum Betreiben des Pfandbriefgeschäfts außer in den Fällen des § 35 Abs. 2 des Kreditwesengesetzes auch aufheben, wenn 1. die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 und 5 ...
§ 42 PfandBG Erlaubnis für bestehende Pfandbriefbanken
... geltende Erlaubnis auch aufheben, wenn die Voraussetzungen für eine Aufhebung nach § 35 Abs. 2 des Kreditwesengesetzes erfüllt sind oder wenn das Kreditinstitut, unbeschadet des ...
§ 43 PfandBG Erlaubnis für Hypothekenbanken
... bezeichneten Bankgeschäfte nach § 32 des Kreditwesengesetzes als erteilt. Die in § 35 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes genannte Frist beginnt am 19. Juli ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

BRRD-Umsetzungsgesetz
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
Artikel 2 BRRDUG Änderung des Kreditwesengesetzes
... jeweils durch das Wort „Aufsichtsbehörde" ersetzt. 19. § 35 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach Satz 2 die folgenden ...

CRD IV-Umsetzungsgesetz
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3395
Artikel 1 CRDIVUG Änderung des Kreditwesengesetzes
... (Bundesanstalt)" und die Wörter „§§ 2c, 10 bis 18, 24, 24a, 25, 25a, 26 bis 38, 45, 46 bis 46c und 51 Abs. 1" durch die Wörter „§§ 1a, 2c, 10 ... 1" durch die Wörter „§§ 1a, 2c, 10 bis 18, 24, 24a, 25, 25a bis 25e, 26 bis 38, 45, 46 bis 46c und 51 Absatz 1" ersetzt. c) Absatz 6 Satz 1 wird wie ... bis 10i, 11 bis 18 und 24 Absatz 1 Nummer 9, die §§ 24a und 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 35 Absatz 2 Nummer 5 und die §§ 45 und 46 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 bis 6 und die §§ 46b und 46c ... 11, 14, 16 und 17, Absatz 1a Nummer 5, die §§ 25, 26a und 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 35 Absatz 2 Nummer 5 , die §§ 45 und 46 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 bis 6 und die §§ 46b und 46c dieses ... Absatz 1 Nummer 14, 16 und 17, Absatz 1a Nummer 5, § 25a Absatz 2, die §§ 26a und 35 Absatz 2 Nummer 5 und § 45 dieses Gesetzes sowie die Artikel 39, 41, 50 bis 403 und 411 bis 455 der Verordnung ... aa) In Nummer 1 werden die Wörter „die Aufhebung einer Erlaubnis nach § 35 Absatz 2" durch die Wörter „das Erlöschen oder die Aufhebung einer Erlaubnis ... 2" durch die Wörter „das Erlöschen oder die Aufhebung einer Erlaubnis nach § 35 " ersetzt. bb) In Nummer 3 wird das Wort „Aufnahmestaates" durch das ... der Erlaubnis nach § 32 Absatz 1, das Erlöschen oder die Aufhebung der Erlaubnis nach § 35 an ein CRR-Kreditinstitut,". bb) In Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch ein ... der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft aufzuheben; § 35 Absatz 4 gilt entsprechend. Die Bundesanstalt hat gegenüber einer nach Satz 2 oder Satz 3 zum ... durch das Wort „Herkunftsmitgliedstaates" ersetzt. 63. § 35 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...

DGSD-Umsetzungsgesetz
G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 786
Artikel 3 DGSD-UG Änderung des Kreditwesengesetzes
... nach § 8 Absatz 1 des Anlegerentschädigungsgesetzes" ersetzt. 4. § 35 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die Erlaubnis erlischt auch, wenn das ...

EMIR-Ausführungsgesetz
G. v. 13.02.2013 BGBl. I S. 174
Artikel 1 EMIR-AG Änderung des Kreditwesengesetzes
... zentralen Kontrahenten im Sinne von § 1 Abs. 31" gestrichen. 9. Dem § 35 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Die Erlaubnis für das Betreiben von ... die Übermittlung eines Konzepts zur Abwendung einer möglichen Gefahrenlage entsprechend § 35 Absatz 2 Nummer 4 an die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank. Die Annahme, dass die zentrale ...

Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG)
G. v. 30.06.2016 BGBl. I S. 1514, 2017 I 559
Artikel 3 1. FiMaNoG Änderung des Kreditwesengesetzes
... 2c, 24 Absatz 1 Nummer 1 und 2, § 25c Absatz 1, § 33 Absatz 1 Nummer 2 und 4a und § 35 nicht anzuwenden." 5. In § 6 Absatz 1c werden die Wörter „im Sinne ... 2 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 umfasst ist." 12. § 35 Absatz 2 Nummer 7 wird wie folgt gefasst: „7. das Institut nachhaltig gegen die Artikel 14, 15, 16 ... 36a Tätigkeitsverbot für natürliche Personen (1) In den Fällen des § 35 Absatz 2 Nummer 7 kann die Bundesanstalt auch einer für den Verstoß verantwortlichen natürlichen ... Person untersagen. Begeht eine natürliche Person im Sinne des Satzes 1 in den Fällen des § 35 Absatz 2 Nummer 7 wiederholt schwere Verstöße oder verstößt sie wiederholt gegen Artikel 14 ...

Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330; zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 3 FRUG Änderung des Kreditwesengesetzes
... 1 genannten Personen den Betrieb eines multilateralen Handelssystems in den Fällen des § 35 Abs. 2 Nr. 4, 5 und 6 sowie dann untersagen, wenn sie die Anforderungen des § 33 Abs. 1 Satz ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.02.2006 BGBl. I S. 311
Anlage 5. FinDAGKostVÄndV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis
... Gebühr nach Nummer 1.5 1.7 Aufhebung der Erlaubnis (§ 35 Abs. 2 KWG) 50 % der zum Zeitpunkt der Aufhebung der Erlaubnis für ... zum Betreiben des Pfandbriefgeschäfts außer in den Fällen des § 35 Abs. 2 KWG (§ 2 Abs. 2 PfandBG) 50 % der zum Zeitpunkt der Aufhebung ... der Erlaubnis außer in den Fällen des § 35 Abs. 2 KWG (§ 17 InvG in Verbindung mit § 35 Abs. 2 KWG) 50 % der zum ... in den Fällen des § 35 Abs. 2 KWG (§ 17 InvG in Verbindung mit § 35 Abs. 2 KWG) 50 % der zum Zeitpunkt der Aufhebung der Erlaubnis für ...

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934
Artikel 1 FiMaAnpG Änderung des Kreditwesengesetzes
... und werden nach den Wörtern „33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" die Wörter „, § 35 Absatz 2 Nummer 5" gestrichen. d) In Absatz 7a wird nach den Wörtern „24 Absatz ... und werden nach den Wörtern „33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1," die Wörter „ § 35 Absatz 2 Nummer 5 ," gestrichen. e) Absatz 8 wird wie folgt geändert: aa) In ... „Anlagevermittlung" ersetzt. k) In Absatz 12 Satz 5 wird die Angabe „ § 35 Abs. 2 Nr. 4, 5 und 6" durch die Wörter „§ 35 Absatz 2 Nummer 4 und 6" ersetzt.  ... Satz 5 wird die Angabe „§ 35 Abs. 2 Nr. 4, 5 und 6" durch die Wörter „ § 35 Absatz 2 Nummer 4 und 6" ersetzt. 4. In § 2a Absatz 2 Satz 1 und in Absatz 4 Satz 1 werden ... und werden die Wörter „oder Abschlussvermittler" gestrichen. 24. § 35 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Die Nummern 5 und 7 werden aufgehoben. b) ...

Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
G. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 607
Artikel 2 PfandBFEG Änderung des Kreditwesengesetzes
... Bundesanstalt die Anordnung nach Anhörung der Finanzholding-Gesellschaft aufzuheben; § 35 Abs. 3 gilt entsprechend. Die Bundesanstalt hat gegenüber einer nach Satz 6 oder Satz 7 zum ...

Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1592
Artikel 1 2. BKRUG Änderung des Kreditwesengesetzes
...  b) In Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „§§ 2c, 10 bis 18, 24, 32 bis 38, 45 und 46a bis 46c" durch die Angabe „§§ 2c, 10 bis 18, 24, 26a, 32 ... 32 bis 38, 45 und 46a bis 46c" durch die Angabe „§§ 2c, 10 bis 18, 24, 26a, 32 bis 38, 45 und 46a" ersetzt. c) Absatz 6 Satz 1 Nummer 14 wird aufgehoben. ... 11, 14, 16, Absatz 1a Nummer 5, die §§ 25, 26a und 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 35 Absatz 2 Nummer 5 und die §§ 45 und 46a bis 46c nicht anzuwenden." e) ... Bundesanstalt. Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 2 und die Absätze 2, 4 und 5 sowie die §§ 33 bis 38 sind entsprechend anzuwenden." 36. In § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ...

Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
G. v. 17.11.2006 BGBl. I S. 2606
Artikel 1 BKRUG Änderung des Kreditwesengesetzes
... „nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2, 4, 10 oder 11" ersetzt. 43. Dem § 35 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Wird die Erlaubnis eines Instituts ... 2, des § 13c Abs. 3 Satz 4, des § 13d Abs. 4 Satz 5, des § 28 Abs. 1, des § 35 Abs. 2 Nr. 2 bis 6, der §§ 36, 37 und 44 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 44b, Abs. ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Artikel 2 WpIGEG Änderung des Kreditwesengesetzes
... werden die Wörter „ein Wertpapierhandelsunternehmen," gestrichen. 30. § 35 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2427
Artikel 1 EUFAAnpG Änderung des Kreditwesengesetzes
... meldet der Europäischen Kommission 1. die Aufhebung einer Erlaubnis nach § 35 Absatz 2 oder nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes unter Angabe der ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
G. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1862
Artikel 2 FKAGEG Änderung des Kreditwesengesetzes
... der Finanzholding-Gesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft aufzuheben; § 35 Absatz 3 gilt entsprechend. Die Bundesanstalt hat gegenüber einer nach den Sätzen 6 oder ...

Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 12 UmwRLUG Änderung des Kreditwesengesetzes
... betreibt, ihren juristischen Sitz vom Ausland ins Inland verlegt." 2. Nach § 35 Absatz 1 Satz 4 wird folgender Satz eingefügt: „Die Erlaubnis erlischt auch dann, wenn im ...

Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
Artikel 17 GwGEG 2017 Änderung des Kreditwesengesetzes
... (EU) Nr. 1781/2006 (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 1)" eingefügt. 12. In § 35 Absatz 2 Nummer 6 wird nach den Wörtern „des Wertpapierhandelsgesetzes" die Angabe „, der ...

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 2 2. EGeldRLUG Änderung des Kreditwesengesetzes
... „, ein E-Geld-Institut" gestrichen. 28. In § 35 Absatz 2 Nummer 6 werden nach den Wörtern „dieses Gesetzes" ein Komma sowie die ...

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 27 JStG 2009 Änderung des Kreditwesengesetzes
... 18 und 24 Abs. 1 Nr. 6, 9, 11 und 13, der §§ 25 und 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, des § 35 Abs. 2 Nr. 5 und der §§ 45, 46a bis 46c nicht anzuwenden." 4. In § ...

Restrukturierungsgesetz
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1900
Artikel 2 RStruktG Änderung des Kreditwesengesetzes
... „§ 46a" durch die Angabe „§ 46" ersetzt. 6. § 35 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Nummer 4 werden die Wörter ... 4. ein Konzept zur Abwendung einer möglichen Gefahrenlage im Sinne des § 35 Absatz 2 Nummer 4 zu entwickeln und der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank vorzulegen. ... 8. Maßnahmen des Instituts zur Abwendung einer Gefahr im Sinne des § 35 Absatz 2 Nummer 4 oder des § 46 Absatz 1 Satz 1 zu überwachen, selbst Maßnahmen ... seine Geschäfte im Einklang mit den Bestimmungen dieses Gesetzes fortzuführen. § 35 bleibt unberührt. (2) Solange die auf den übernehmenden Rechtsträger ...

Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 2 RiG Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes
... Geschäftsorganisation gemäß § 25a Absatz 1" eingefügt. ... 4. anordnen, dass das Institut ein Konzept zur Abwendung einer möglichen Gefa hrenlage nach § 35 Abs atz 2 Nummer 4 entwickelt und der Aufsichtsbehörde und der Deutschen Bundesbank vorlegt, ... für die Überwachung von Maßnahmen des Instituts zur Abwendung einer Gefahr im Sinne des § 35 Abs atz 2 Nummer 4 oder des § 46 Absatz 1 Satz 1 oder für die Überwachung der Einhaltung ... des § 12a Absatz 2, des § 13c Absatz 3 Satz 4, des § 25c Absatz 4c, des § 28 Absatz 1, des § 35 Absatz 2 Nummer 2 bis 6 und Ab satz 2a Satz 1, der §§ 36, 37 und 44 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 44b, Absatz ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
V. v. 05.12.2016 BGBl. I S. 2821
Artikel 1 7. EdWBeitrVÄndV Änderung der EdW-Beitragsverordnung
... aufgrund der Rückgabe, der Aufhebung oder des Erlöschens der Erlaubnis nach § 35 des Kreditwesengesetzes oder § 39 des Kapitalanlagegesetzbuchs nicht mehr der Aufsicht der ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 4 2. FiMaNoG Änderung des Kreditwesengesetzes
... nach den Wörtern „sofern es" das Wort „nach" gestrichen. 11. § 35 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 8 wird der Punkt am Ende durch ein ... 36a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „ § 35 Absatz 2 Nummer 7" durch die Wörter „§ 35 Absatz 2 Nummer 7 oder 9" ersetzt. ... 1 werden die Wörter „§ 35 Absatz 2 Nummer 7" durch die Wörter „ § 35 Absatz 2 Nummer 7 oder 9" ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „§ 35 Absatz 2 ... 35 Absatz 2 Nummer 7 oder 9" ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „ § 35 Absatz 2 Nummer 7" durch die Wörter „§ 35 Absatz 2 Nummer 7 oder 9" ersetzt und ... 2 werden die Wörter „§ 35 Absatz 2 Nummer 7" durch die Wörter „ § 35 Absatz 2 Nummer 7 oder 9" ersetzt und werden nach der Angabe „Verordnung (EU) Nr. 596/2014" die ...
Artikel 6 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Kreditwesengesetzes (vom 22.07.2017)
... 33 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 3, § 34 Absatz 1 und 2, § 35 Absatz 1 bis 3 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 und § 36" ersetzt. e) ... erbringen will, die §§ 1a, 2c, 10 bis 18, 24, 24a, 25, 25a bis 25e, 26 bis 38, 45, 46 bis 46c und 51 Absatz 1 insgesamt nicht anzuwenden sind, solange das Institut im ... ein Wertpapierhandelsunternehmen, ein Börsenbetreiber" eingefügt. 18. § 35 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 werden die Wörter „§ 33 ... 20. In § 36a Absatz 1 Satz 1 und 2 werden jeweils die Wörter „ § 35 Absatz 2 Nummer 7 oder 9" durch die Wörter „§ 35 Absatz 2 Nummer 7, 9 oder 10" ersetzt. ... die Wörter „§ 35 Absatz 2 Nummer 7 oder 9" durch die Wörter „ § 35 Absatz 2 Nummer 7, 9 oder 10" ersetzt. 21. § 53b wird wie folgt geändert: a) ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2399
Artikel 1 2. BauSparkGÄndG
...  (4) Die Aufsichtsbehörde kann die Erlaubnis außer in den Fällen des § 35 Absatz 2 des Kreditwesengesetzes auch dann aufheben, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 4, 6 und 7 sowie ... Zentralbank Aufsichtsbehörde, kann die Bundesanstalt ihr nach Maßgabe von Satz 1 und § 35 Absatz 2 und 2a des Kreditwesengesetzes Beschlussentwürfe nach Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom ... die Erlaubnis für das Bauspargeschäft auf oder erlischt die Erlaubnis nach § 35 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes , so ist der gesamte Bestand an Bausparverträgen mit den zugehörigen Aktiva und Passiva ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Artikel 1 G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1506; aufgehoben durch Artikel 15 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
§ 35 ZAG Übergangsvorschriften (vom 31.10.2009)
... 10, 11 bis 18, 24 Abs. 1 Nr. 9, der §§ 24a, 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, des § 35 Abs. 2 Nr. 5 und der §§ 46a bis 46c des Kreditwesengesetzes. Für ... die Vorschriften des Kreditwesengesetzes mit Ausnahme der §§ 2c, 10 bis 18, 24, 24a, 25 bis 38, 45, 46 bis 46c und 51 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes weiter anzuwenden. (3) ...