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Zitierungen von § 64g KWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 64g KWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
G. v. 17.11.2006 BGBl. I S. 2606
Artikel 1 BKRUG Änderung des Kreditwesengesetzes
... Nach der Angabe zu § 64f werden folgende Angaben eingefügt: „§ 64g Übergangsvorschriften zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz § ... 62. In § 64f werden die Absätze 3 bis 6 aufgehoben. 63. Nach § 64g wird folgender § 64h angefügt: „§ 64h Übergangsvorschriften ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
G. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1862
Artikel 2 FKAGEG Änderung des Kreditwesengesetzes
... Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis entsprechend anzuwenden sind." 50. § 64g wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird aufgehoben. b) Absatz 2 ...

Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Artikel 4 FkSolVEV Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
...  bb) In Satz 2 werden die Wörter „§ 13d Absatz 2 in Verbindung mit § 64g Absatz 1 und § 13d Absatz 4 Satz 4 des Kreditwesengesetzes" durch die Wörter ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 4 2. FiMaNoG Änderung des Kreditwesengesetzes
... „die jeweils darauf basierenden delegierten Rechtsakte" ersetzt. 17. In § 64g Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „gemischten Unternehmen" durch die Wörter „gemischten ...
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