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Synopse aller Änderungen des KWG am 17.03.2016
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 17. März 2016 durch Artikel 12 des WohnImmoKredRLUG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des KWG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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KWG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 17.03.2016 geltenden Fassung | KWG n.F. (neue Fassung) in der am 17.03.2016 geltenden Fassung durch Artikel 12 G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Unternehmen sowie Finanzunternehmen § 1 Begriffsbestimmungen § 1a Geltung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EG) Nr. 1060/2009 für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute § 1b (aufgehoben) § 2 Ausnahmen § 2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute und Institute, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören § 2b Rechtsform § 2c Inhaber bedeutender Beteiligungen § 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften § 2e Ausnahmen für gemischte Finanzholding-Gesellschaften § 3 Verbotene Geschäfte § 4 Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht § 5 (weggefallen) § 6 Aufgaben § 6a Besondere Aufgaben § 6b Aufsichtliche Überprüfung und Beurteilung § 7 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank § 7a Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission § 7b Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung § 7c Zusammenarbeit mit dem Europäischen Bankenausschuss § 7d Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken § 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen § 8a Besondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis § 8b (aufgehoben) § 8c Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute § 8d (aufgehoben) § 8e Aufsichtskollegien § 8f Zusammenarbeit bei der Aufsicht über bedeutende Zweigniederlassungen § 9 Verschwiegenheitspflicht Zweiter Abschnitt Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Unternehmen 1. Eigenmittel und Liquidität § 10 Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung § 10a Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung § 10b (aufgehoben) § 10c Kapitalerhaltungspuffer § 10d Antizyklischer Kapitalpuffer § 10e Kapitalpuffer für systemische Risiken § 10f Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute § 10g Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute § 10h Zusammenwirken der Kapitalpuffer für systemische Risiken, für global systemrelevante Institute und für anderweitig systemrelevante Institute § 10i Kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung § 11 Liquidität § 12 (aufgehoben) § 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen 2. Kreditgeschäft § 13 Großkredite; Verordnungsermächtigung § 13a (aufgehoben) § 13b (aufgehoben) § 13c Gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Unternehmen § 13d (aufgehoben) § 14 Millionenkredite § 15 Organkredite § 16 (weggefallen) § 17 Haftungsbestimmung § 18 Kreditunterlagen | |
(Text alte Fassung) § 18a (aufgehoben) | (Text neue Fassung) § 18a Verbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen; Verordnungsermächtigung |
§ 18b (aufgehoben) § 19 Begriff des Kredits für § 14 und des Kreditnehmers für die §§ 14, 15 und 18 Absatz 1 § 20 Ausnahmen von den Verpflichtungen nach § 14 § 20a (aufgehoben) § 20b (aufgehoben) § 20c (aufgehoben) § 21 Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18 Absatz 1 § 22 Verordnungsermächtigung für Millionenkredite 2a. Refinanzierungsregister § 22a Registerführendes Unternehmen § 22b Führung des Refinanzierungsregisters für Dritte § 22c Refinanzierungsmittler § 22d Refinanzierungsregister § 22e Bestellung des Verwalters § 22f Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt § 22g Aufgaben des Verwalters § 22h Verhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen § 22i Vergütung des Verwalters § 22j Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister § 22k Beendigung und Übertragung der Registerführung § 22l Bestellung des Sachwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens § 22m Bekanntmachung der Bestellung des Sachwalters § 22n Rechtsstellung des Sachwalters § 22o Bestellung des Sachwalters bei Insolvenzgefahr 3. Kundenrechte § 22p (aufgehoben) 4. Werbung und Hinweispflichten der Institute § 23 Werbung § 23a Sicherungseinrichtung 5. Besondere Pflichten der Institute, ihrer Geschäftsleiter sowie der Finanzholding-Gesellschaften, der gemischten Finanzholding-Gesellschaften und der gemischten Unternehmen § 24 Anzeigen § 24a Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums § 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen § 24c Automatisierter Abruf von Kontoinformationen § 25 Finanzinformationen, Informationen zur Risikotragfähigkeit; Verordnungsermächtigung § 25a Besondere organisatorische Pflichten; Verordnungsermächtigung § 25b Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung § 25c Geschäftsleiter § 25d Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan § 25e Anforderungen bei vertraglich gebundenen Vermittlern § 25f Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung 5a. Bargeldloser Zahlungsverkehr; Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute § 25g Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr § 25h Interne Sicherungsmaßnahmen § 25i Vereinfachte Sorgfaltspflichten § 25j Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung § 25k Verstärkte Sorgfaltspflichten § 25l Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten § 25m Verbotene Geschäfte § 25n Sorgfalts- und Organisationspflichten beim E-Geld-Geschäft 5b. Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen § 26 Vorlage von Jahresabschluß, Lagebericht und Prüfungsberichten 5c. Offenlegung § 26a Offenlegung durch die Institute 6. Prüfung und Prüferbestellung § 27 (aufgehoben) § 28 Bestellung des Prüfers in besonderen Fällen § 29 Besondere Pflichten des Prüfers § 30 Bestimmung von Prüfungsinhalten 7. Befreiungen § 31 Befreiungen; Verordnungsermächtigung Dritter Abschnitt Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute 1. Zulassung zum Geschäftsbetrieb § 32 Erlaubnis § 33 Versagung der Erlaubnis § 33a Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union § 33b Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums § 34 Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall § 35 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis § 36 Abberufung von Geschäftsleitern und von Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans § 37 Einschreiten gegen unerlaubte oder verbotene Geschäfte § 38 Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung 2. Bezeichnungsschutz § 39 Bezeichnungen "Bank" und "Bankier" § 40 Bezeichnung "Sparkasse" § 41 Ausnahmen § 42 Entscheidung der Bundesanstalt § 43 Registervorschriften 3. Auskünfte und Prüfungen § 44 Auskünfte und Prüfungen von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding-Gesellschaften, gemischten Finanzholding-Gesellschaften und von in die Aufsicht auf zusammengefasster Basis einbezogenen Unternehmen § 44a Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen § 44b Auskünfte und Prüfungen bei Inhabern bedeutender Beteiligungen § 44c Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen 4. Maßnahmen in besonderen Fällen § 45 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität § 45a Maßnahmen gegenüber Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften § 45b Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln § 45c Sonderbeauftragter § 46 Maßnahmen bei Gefahr § 46a Untersagungs- und Anordnungsbefugnis bei Verwenden externer Ratings § 46b Insolvenzantrag § 46c Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen § 46d Unterrichtung der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums über Sanierungsmaßnahmen § 46e Insolvenzverfahren in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums § 46f Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren und Insolvenzrangfolge § 46g Moratorium, Einstellung des Bank- und Börsenverkehrs § 46h Wiederaufnahme des Bank- und Börsenverkehrs §§ 47 bis 47j (aufgehoben) § 48 (weggefallen) 4a. Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems §§ 48a bis 48s (aufgehoben) § 48t Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller oder systemischer Risiken 5. Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten § 49 Sofortige Vollziehbarkeit § 50 (weggefallen) § 51 Umlage und Kosten Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung § 51a Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung § 51b Anforderungen an die Liquidität für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung § 51c Sonstige Sondervorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung Fünfter Abschnitt Sondervorschriften § 52 Sonderaufsicht § 52a Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten § 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland § 53a Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland § 53b Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums § 53c Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat § 53d Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat Sechster Abschnitt Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien § 53e Inhaber bedeutender Beteiligungen § 53f Aufsichtskollegien § 53g Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien § 53h Liquidität § 53i Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 § 53j Anzeigen; Verordnungsermächtigung § 53k Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen § 53l Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln § 53m Inhalt des Zulassungsantrags § 53n Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei Siebenter Abschnitt Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften § 54 Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis § 54a Strafvorschriften § 55 Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung § 55a Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite § 55b Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite § 56 Bußgeldvorschriften §§ 57 und 58 (weggefallen) § 59 Geldbußen gegen Unternehmen § 60 Zuständige Verwaltungsbehörde § 60a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen § 60b Bekanntmachung von Maßnahmen Achter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften § 61 Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute § 62 Überleitungsbestimmungen § 63 (Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften) § 63a Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet § 64 Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost § 64a (aufgehoben) § 64b (aufgehoben) § 64c (aufgehoben) § 64d (aufgehoben) § 64e Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen § 64f Übergangsvorschriften zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz § 64g Übergangsvorschriften zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz § 64h Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie § 64i Übergangsvorschriften zum Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz § 64j Übergangsvorschriften zum Jahressteuergesetz 2009 § 64k Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie § 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung § 64m (aufgehoben) § 64n Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Novellierung des Finanzvermittler- und Vermögensanlagenrechts § 64o Übergangsvorschriften zum EMIR-Ausführungsgesetz § 64p Übergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandelsgesetz § 64q Übergangsvorschrift zum AIFM-Umsetzungsgesetz § 64r Übergangsvorschriften zum CRD IV-Umsetzungsgesetz § 64s Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten § 64u *) Übergangsvorschrift zum BRRD-Umsetzungsgesetz § 64t Übergangsvorschrift zur Verordnung (EU) Nr. 1060/2009 § 65 (Inkrafttreten) Anhang I Informationsbogen für den Einleger | |
§ 18a (aufgehoben) | § 18a Verbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen; Verordnungsermächtigung |
(1) bis (10) (nicht belegt) (11) 1 Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen über die nach Absatz 6 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der mit der Darlehensvergabe befassten internen und externen Mitarbeiter zu erlassen. 2 Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt übertragen. |
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