Zitate in ÄnderungsvorschriftenZukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 20 ZuFinG Änderung des Kreditwesengesetzes ... § 53u Unterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858 § 53v Betreiber organisierter Märkte". e) Die Angabe zu § 57 wird wie folgt ... Datenformat und Übermittlungsweg sind von der Bundesanstalt zu bestimmen. § 53v Betreiber organisierter Märkte (1) Die Vorschriften dieses Abschnitts sind auch ...
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