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Eingangsformel - Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Milchtechnologen und zur Milchtechnologin (MilchTechnAusbEignV k.a.Abk.)
Eingangsformel
Auf Grund des § 27 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 und 2 des Berufsbildungsgesetzes, von denen Absatz 3 durch Artikel 232 Nummer 2 Buchstabe a der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung:
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