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§ 3 - Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Milchtechnologen und zur Milchtechnologin (MilchTechnAusbEignV k.a.Abk.)
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 3 ändert mWv. 12. Februar 2011 MolkereiAusbStEignV
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Molkereifachmann/zur Molkereifachfrau vom 31. Januar 1995 (BGBl. I S. 143) außer Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. Februar 2011.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9621/a170068.htm