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§ 3 - Klauenpflege-Prüfungsverordnung (KlauenPflPrV)
§ 3 Gliederung der Prüfung
§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Die Prüfung beinhaltet die Prüfungsteile:
- 1.
- Tiergesundheit und Tierschutz,
- 2.
- Funktionelle Klauenpflege,
- 3.
- Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde.
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Zitierungen von § 3 KlauenPflPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KlauenPflPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KlauenPflPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 KlauenPflPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 9 durchführen. In der Fortbildungsprüfung ist eine erweiterte berufliche ...
§ 7 KlauenPflPrV Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
... Stelle den Prüfling von der Prüfung einzelner Prüfungsteile nach § 3 Absatz 1 freistellen, wenn in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung vor einer ...
§ 9 KlauenPflPrV Wiederholung der Prüfung
... ist der Prüfling auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen nach § 3 Absatz 1 zu befreien, wenn die Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens ...
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