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Anlage 3 - Klauenpflege-Prüfungsverordnung (KlauenPflPrV)
Anlage 3 (zu § 17 Absatz 5) Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Fachagrarwirt Klauenpflege/Fachagrarwirtin Klauenpflege
Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
(Muster siehe BGBl. I 2011 S. 239)
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Zitierungen von Anlage 3 KlauenPflPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 KlauenPflPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KlauenPflPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 KlauenPflPrV Bestehen der Prüfung
... (5) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 3 und der Anlage 4 auszustellen. Im Fall der Freistellung nach § 16 sind Ort und Datum sowie ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9624/a170107.htm