Tools:
Update via:
Anlage 4 - Klauenpflege-Prüfungsverordnung (KlauenPflPrV)
Anlage 4 (zu § 17 Absatz 5) Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Fachagrarwirt Klauenpflege/Fachagrarwirtin Klauenpflege
Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(Muster siehe BGBl. I 2011 S. 240)
Zitierungen von Anlage 4 KlauenPflPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 KlauenPflPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KlauenPflPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 KlauenPflPrV Bestehen der Prüfung
... das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 3 und der Anlage 4 auszustellen. Im Fall der Freistellung nach § 16 sind Ort und Datum sowie das ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9624/a170108.htm