Anlage 4 (zu § 17 Absatz 5) Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Fachagrarwirt Klauenpflege/Fachagrarwirtin Klauenpflege
(Muster siehe BGBl. I 2011 S. 240)
interne Verweise§ 17 KlauenPflPrV Bestehen der Prüfung ... das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 3 und der Anlage 4 auszustellen. Im Fall der Freistellung nach § 16 sind Ort und Datum sowie das ...
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