Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung (4. AnlVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.02.2011 BGBl. I S. 250 (Nr. 7); Geltung ab 26.02.2011
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. Februar 2011 AnlV § 2

In § 2 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e der Anlageverordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3913), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Juni 2010 (BGBl. I S. 841) geändert worden ist, wird das Semikolon am Ende durch ein Komma ersetzt und folgender Buchstabe f angefügt:

 
„f)
an Abwicklungsanstalten im Sinne des § 8a Absatz 1 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes, soweit eine unter Buchstabe a, b oder d genannte Stelle für diese Abwicklungsanstalt die Verlustausgleichspflicht gemäß § 8a Absatz 4 Nummer 1 Satz 1 und Nummer 1a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes übernommen hat;".

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Zitierungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. AnlVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. AnlVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Artikel 21 EEGReformG Änderung der Anlageverordnung
... 4 Nummer 3 der Anlageverordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3913), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Februar 2011 (BGBl. I S. 250) geändert worden ist, wird die Angabe ...


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